| Diese Rubrik soll Ihnen helfen, auf Ihre Fragen Antworten und Hinweise zu geben: |
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Wer und was ist bei USS versichert? Siehe Art. 2 und folgende der Allgemeinen Geschäftsbdingungen (AVB) |
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Was ist bei der Deckung Haftpflicht versichert? Siehe Art. 20 der AVB |
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Ist die Gebäudehaftpflicht versichert ? Ja, AVB Art. 21,1.g |
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Ist der Rest Betrieb versichert? Ja, wenn in eigener Regie geführt. Bei grösseren Festen wie Jubiläumsschiessen, Kantonalschützenfeste usw., muss dies speziell versichert werden |
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Wann und wo beginnt die Versicherungsdeckung? Bei normalen Schützen ab dem Betreten des Schiessplatzes und endet beim Verlassen des Schiessplatzes. Bei jugendlichen und Jungschützen, sowie dem Hilfspersonal auf dem direkten Weg von zu Hause auf auf den Schiessplatz und zurück. |
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Welche Schützenfeste und Anlässe müssen versichert werden? Siehe AVB Art. 7 und Art. 31 |
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Was zahlt die Unfallversicherung? Siehe Garantietabelle und Art. 9 der AVB |
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Gibt es Einschränkungen? Ja, die USS ist eine Subsidiärversicherung, Schäden müssen auch beim Arbeitgeber, der Krankenkasse oder der Privathaftpfllchtversicherung angemeldet werden |
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