| Festhaftpflicht |
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Einer Festhaftpflichtversicherung bedürfen grössere Anlässe mit einem weiteren Kreis von Funktionären, Besuchern usw. und damit versicherten Personen. Versichert sind hier insbesonders folgende Personen: das organisierende Komitee der mit der Leitung der Organisation, der Verwaltung oder der Aufsicht des Unternehmens oder die mit den Geschäften betrauten Personen in ihren Verrichtungen für die versicherten Feste. alle anderen aktiven Mitglieder oder aktiven Teilnehmer, die in einer Festorganisation sowie an den Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten mitwirken (mit Ausnahme von selbständigen Unternehmen und Berufsleuten wie Unterakkordanten). Die Festhaftpflichtversicherung wird von der "Vaudoise" übernommen. "Vaudoise" verteidigt die versicherten Personen gegen ungerechtfertigte Ansprüche Dritter und bezahlt, sofern der Versicherte haftbar ist, die ausgewiesenen Ansprüche Dritter. Schadenbeispiele:
Unsere Partnerversicherung
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