| Unfall- und Haftpflicht |
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Unfallversicherung Die USS deckt Unfälle von Personen im Zusammenhang mit dem Schiessbetrieb, aber auch des Personals des in eigener Regie geführten Wirtschaftsbbetriebes gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) USS, wo Leistungen und Bestimmungen ersichtlich sind. Die USS gewährt Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Taggeld), Arzt, Spital- und Heilungskosten, Transportkosten, Invaliditätsentschädigung, Todesfalleistungen. Für entlöhntes Personal (Zeiger, Standwarte) gewährt die USS Deckung, gemäss Bestimmungen des UVG, an nicht obligatorisch zu versichernde Personen bis zu einem bestimmten Maximum der Entschädigung pro Jahr. Für Nichtmitglieder (inkl. Ausländer), Schweizer Schützen im Ausland, Bauarbeiten in und um das Schützenhaus sowie für das Aufstellen von Zelten von über 100 Plätzen können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Haftpflichtversicherung Die USS gewährt den versicherten Personen Versicherungsdeckung für deren zivilrechtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten infolge Schäden, die mit dem Schiessbetrieb in direktem Zusammenhang stehen. Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die Verantwortlichkeit von leitenden Organen wie Schützenmeister usw. Die Deckung erstreckt sich ebenfalls auf Anwalts-, Gerichts- und Expertisenkosten. |