Sachverständige Schiessanlagen
Die Eidg. Schiessoffiziere (ESO) sind in den definierten Schiesskreisen Sachverständige für die Sicherheit der Schiessanlagen im Bereich Schiesswesen ausser Dienst.
Die Genehmigung und Kontrolle der übrigen Anlagen, die nicht dem Schiesswesen ausser Dienst zur Verfügung stehen, wie Vorderlader-, Kleinkalibergewehr-, Armbrust-, Druckluft-, Dynamic-Shooting- und Jagdschiessanlagen, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone, welche einen Sachverständigen bestimmen.
Die Sachverständigen beraten die Behörden bezüglich Bau- und Umbauvorhaben. Diesbezüglich sind sie von den Bauwilligen oder Gemeinden rechtzeitig beizuziehen. Ihre bau- und sicherheitstechnischen Abnahmen basieren auf Vorgaben der betreffenden Schützenverbände. Die Abnahmeberichte dienen den zuständigen Instanzen der Kantone als Grundlage zur Erteilung der Betriebsbewilligung.
Die Kantone legen die periodischen sicherheitstechnischen Nachkontrollen der übrigen Schiessanlagen fest. Diese erfolgen zu Lasten der Vereine oder Anlagenbetreiber (Kt. Regelung). Die Kontrollberichte wiedergeben die Lebenswege der Schiessanlagen in der SAT-Admin und interessieren auch die USS.
Die ESO und die Sachverständigen für übrige Schiessanlagen unterstützen in ihren Zuständigkeitsbereichen die Durchsetzung der Schadenfall-Präventionsmassnahmen der USS. In einem möglichen Schadenfall mit Unfallfolgen stehen sie den involvierten Stellen in der Ursachenabklärung und Lösungsfindung zur Seite.